Rechtsprechung
   BVerfG, 07.07.2006 - 2 BvR 583/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,24878
BVerfG, 07.07.2006 - 2 BvR 583/06 (https://dejure.org/2006,24878)
BVerfG, Entscheidung vom 07.07.2006 - 2 BvR 583/06 (https://dejure.org/2006,24878)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juli 2006 - 2 BvR 583/06 (https://dejure.org/2006,24878)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,24878) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    Art. 14 Abs. 1 GG; Art. 14 Abs. 2 GG; § 111 b Abs. 3 StPO; § 73 StGB; § 23 Abs. 1 BVerfGG; § 92 BVerfGG
    Dinglicher Arrest (keine Fristen bei dringenden Gründen für eine Verfallsanordnung; Verhältnismäßigkeitsprüfung); Substantiierung der Verfassungsbeschwerde; Nichtannahmebeschluss

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Fortdauer von bereits lang andauerndem dinglichem Arrest (§ 111b StPO) bei dringender Annahme späteren Verfalls zulässig - unzureichender Vortrag zu schweren Nachteilen (zB Existenzgefährdung) durch Fortdauer des Arrests

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den später anzuordnenden Verfall; Wachsende Anforderungen an die Rechtfertigung der Anspruchssicherung mit der den Eigentumseingriff intensivierenden Fortdauer der Maßnahme; Prüfung der Dringlichkeit des später anzunehmenden Verfalls im Rahmen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 1822/04

    Grundrecht auf Eigentum (Inhalt und Schranken; Entzug deliktisch erlangter

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2006 - 2 BvR 583/06
    Mit der den Eigentumseingriff intensivierenden Fortdauer der Maßnahme, wachsen von Verfassungs wegen die Anforderungen an die Rechtfertigung der Anspruchssicherung (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juni 2005 - 2 BvR 1822/04 -, EuGRZ 2005, S. 430 ; Meyer-Goßner, a.a.O.).

    Dient die Anordnung des dinglichen Arrestes der Sicherung des späteren Verfalls gemäß §§ 73 ff. StGB kommt den staatlichen Belangen größeres Gewicht zu als im Fall der Rückgewinnungshilfe, weil die Maßnahme auf die endgültige Abschöpfung der Vermögensvorteile gerichtet ist und nicht lediglich der vorübergehenden Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche Dritter dient (vgl. dazu Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juni 2005 - 2 BvR 1822/04 -, EuGRZ 2005, S. 430 ; Marel, StV 2004, S. 414 f.).

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2006 - 2 BvR 583/06
    Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2006 - 2 BvR 583/06
    Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ).
  • BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör bei gerichtlicher Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2006 - 2 BvR 583/06
    Mittelbare Beeinträchtigungen, etwa im Beruf oder bei der Kreditwürdigkeit, sind auch nach einer eventuellen Aufhebung der Maßnahme und einer strafrechtlichen Entschädigung irreparabel (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05 -, NJW 2006, S. 1048).
  • OLG Köln, 18.06.2003 - 2 Ws 343/03

    Arrest; Vermögensvorteil; Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2006 - 2 BvR 583/06
    Liegen - wie hier - dringende Gründe für die Annahme der Voraussetzungen für den später anzuordnenden Verfall vor, gelten die gesetzlichen Fristen des § 111 b Abs. 3 StPO nicht (vgl. OLG Köln, StV 2004, S. 121 , 413 mit Anmerkung Marel; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl. 2005, § 111 b Rn. 8).
  • OLG Stuttgart, 25.10.2017 - 1 Ws 163/17

    Steuerstrafsache: Voraussetzungen der Anordnung des Vermögensarrestes nach neuem

    Dabei wachsen mit der den Eigentumseingriff intensivierenden Fortdauer der Maßnahme von Verfassungs wegen die Anforderungen an die Rechtfertigung der Anspruchssicherung (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006, 2 BvR 583/06, juris Rn. 5; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. September 2010, 2 Ws 81/10, juris Rn. 23).
  • OLG Hamburg, 26.10.2018 - 2 Ws 183/18

    Strafverfahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung: Voraussetzungen für die Anordnung

    Bei der Entscheidung ist zu berücksichtigen, dass dem Betroffenen auch durch eine vorläufige Maßnahme ein erheblicher Nachteil zugefügt werden kann, der die wirtschaftliche Handlungsfreiheit beschränkt, wobei auch mittelbare Beeinträchtigungen - etwa bei der Berufsausübung oder bei der Kreditwürdigkeit - in den Blick zu nehmen sind, und der Eigentumseingriff sich mit der Fortdauer der Maßnahme intensiviert (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 07. Juli 2006, Az.: 2 BvR 583/06 (juris)).
  • OLG Hamm, 22.04.2020 - 5 Ws 59/20

    Beschlagnahme; Grundstück; Verschiebungsfall; Einziehung von Taterträgen bei

    Im Hinblick darauf, dass es sich dabei lediglich um eine vorläufige Maßnahme handelt, die der Sicherung der späteren Einziehungsentscheidung dient, steigen die Anforderungen an ihre Verhältnismäßigkeit mit der Dauer der durch sie bewirkten Einschränkungen (OLG Frankfurt StV 2008, 624 Beschluss vom 11.02.2014 - 3 Ws 1086/13; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.10.2017 - 1 Ws 163/17- juris Rn. 18; BVerfG, Beschlüsse vom 07.07.2006 - 2 BvR 583/06 und vom 07.06.2005 - 2 BvR 1822/04).
  • OLG Koblenz, 15.01.2014 - 2 Ws 609/13

    Aufrechterhaltung des dinglichen Arrests in Strafsachen: Anwendung des

    Liegen dringende Gründe für die Annahme der Voraussetzungen für den später anzuordnenden Verfall vor, gelten die gesetzlichen Fristen des § 111b Abs. 3 StPO zwar nicht (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 583/06 -, juris Rn. 5; OLG Köln StV 2004, 121, 122; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 111b Rn. 8).

    Mit der den Eigentumseingriff intensivierenden Fortdauer der Maßnahme wachsen von Verfassungs wegen die Anforderungen an die Rechtfertigung der Anspruchssicherung (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 583/06 -, juris Rn. 5 m.w.N.; OLG Köln StV 2004, 121 f. und 413 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. September 2010 - 2 Ws 81/10 -, juris; Meyer-Goßner a.a.O.).

    Durch den langen Zeitraum völligen Verfahrensstillstands unterscheidet sich der Fall von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 583/06 - (juris) zugrunde lag.

  • OLG Brandenburg, 27.07.2015 - 1 Ws 41/15

    Anordnung dinglicher Arreste zur Absicherung von Ansprüchen geschädigter

    Liegen dringende Gründe für die Annahme der Voraussetzungen für einen später anzuordnenden Verfall vor, gelten die gesetzlichen Fristen des § 111b Abs. 3 StPO zwar nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 583/06 - OLG Köln StV 2004, 121, 122; Meyer-Goßner, StPO , 57. Auflage, § 111b Rn. 8).

    Mit der den Eigentumseingriff intensivierenden Fortdauer der Maßnahme wachsen von Verfassung wegen die Anforderungen an die Rechtfertigung der Anspruchssicherung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 583/06 - m.w.N.; OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Januar 2014- 2 Ws 609/13 - OLG Köln StV 2004, 121 und 413; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. September 2010 - 2 Ws 81/10 - Meyer-Goßner aaO.).

    Das gilt insbesondere deshalb, da die dinglichen Arreste hier der Absicherung von Ansprüchen der Verletzten dienten, mithin lediglich die vorübergehende Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche bezweckten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006 2 BvR 583/06; OLG Düsseldorf StV 2003, 547; OLG Köln, NStZ 2005, 400 jeweils m. w. N.).

  • OLG Hamm, 23.06.2022 - 5 Ws 94/22

    Zeitliche Dauer eines Arrestvollzugs; Keine gesetzliche Höchstfrist für

    Bei der Frage, ob sich der weitere Vollzug eines Vermögensarrests als verhältnismäßig erweist, ist neben der Schwere des Tatvorwurfs sowie des Verdachtsgrads die zeitliche Dauer der Arrestierungsmaßnahme sowie die damit für den Einziehungsadressaten verbundenen Belastungen zu berücksichtigen (vgl. Köhler in: Meyer-Goßner/Schmitt, 65. Aufl., 2022, StPO, § 111e, Rn. 8 f.; BVerfG, Beschluss vom 07.07.2006 2 BvR 583/06 -).
  • OLG Rostock, 19.12.2013 - Ws 320/13

    Abrechnungsbetrug zum Nachteil von Krankenkassen bei nicht vertragsgemäß

    Wird im Wege vorläufiger Sicherungsmaßnahmen ein erheblicher Teil des Vermögens der Verfügungsbefugnis des Betroffenen entzogen, fordert der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine besonders eingehende Prüfung und Qualität des Verdachtsgrades, der tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen, die für die Anordnung sowie die Abwägung des Sicherstellungsinteresses des Staates mit der Eigentumsposition des Betroffenen maßgeblich sind (BVerfG, Beschl. v. 07.07.2006 - 2 BvR 583/06; Beschl. v. 07.06.2005 - 2 BvR 1822/04, StraFo 2005, 338; Beschl. v. 29.05.2006 - 2 BvR 820/06, NStZ 2006, 639 f.; Senatsbeschluss vom 13.05.2013 - Ws 61/13; HansOLG a.a.O. Rn. 74).
  • OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 3 Ws 425/17

    Unverhältnismäßigkeit der Arrestanordnung wegen Verfahrensverzögerung

    Im Hinblick darauf, dass es sich dabei lediglich um eine vorläufige Maßnahme handelt, die der Sicherung der späteren Einziehungsentscheidung dient, steigen die Anforderungen an ihre Verhältnismäßigkeit mit der Dauer der durch sie bewirkten Einschränkungen (vgl. OLG Frankfurt [Senat] StV 2008, 624; Senat, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 3 Ws 1086/13; BVerfG, Beschlüsse vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 583/06 und vom 7. Juni 2005 - 2 BvR 1822/04 jeweils zum bisherigen Recht).
  • OLG Köln, 13.06.2019 - 2 Ws 244/19

    Vermögensarrest bei voraussichtlichen Kosten des Strafverfahrens

    Richtig ist, dass die vorläufige Sicherstellung von Vermögen und Vermögensgegenständen unabhängig vom Arrestgrund einen Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Eigentumsrecht des Betroffenen darstellt (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG), weil sie dessen Nutzungs- und Verfügungsmöglichkeiten in einschneidender Weise beschränkt und mittelbare Beeinträchtigungen auch nach einer eventuellen Aufhebung der Maßnahme und einer strafrechtlichen Entschädigung irreparabel sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.07.2006 - 2 BvR 583/06, Rn. 5, juris).

    Dabei steigen die Anforderungen mit der Dauer des Eingriffs (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.07.2006 - 2 BvR 583/06, Rn. 5, juris).

  • OLG Nürnberg, 20.12.2018 - 2 Ws 627/18

    Scheinselbständigkeit und Einzug von Beiträgen für die Sozialversicherung

    Dabei wachsen mit der den Eigentumseingriff intensivierenden Fortdauer der Maßnahme von Verfassungs wegen die Anforderungen an die Rechtfertigung der Anspruchssicherung (BVerfG, Beschluss vom 07.07.2006 - 2 BvR 583/06, juris Rn. 5; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.09.2010 - 2 Ws 81/10, juris Rn. 23).
  • LG Hamburg, 08.03.2022 - 618 Qs 3/22

    Anordnung des Vermögensarrests beim Verdacht der Steuerhinterziehung durch

  • LG Hamburg, 08.11.2021 - 618 Qs 16/21
  • OLG Hamburg, 06.04.2022 - 1 Ws 21/22

    Anordnung eines Vermögensarrests gemäß § 111e StPO zur Sicherung des

  • OLG Frankfurt, 26.10.2023 - 3 Ws 305/23

    Vermögensarrest bei Tatverdacht der Untreue

  • AG Bremen, 18.01.2022 - 91b Gs 1694/21

    Arrest, Aufhebung, Verhältnismäßigkeit, Zeitablauf

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht